Externer oder interner Datenschutzbeauftragter für Ihren Verband

Kostenübersicht interner Datenschutzbeauftragter

Verbände können wählen, ob sie einen internen Datenschutzbeauftragten oder einen externen Datenschutzbeauftragten benennen.

Der interne Datenschutzbeauftragte muss über das notwendige Fachwissen und die Fähigkeit verfügen, datenschutzrechtliche Vorgaben konkret umzusetzen. Der interne Datenschutzbeauftragte genießt besonderen Kündigungsschutz und muss fachlich eingearbeitet werden.

Ein externer Datenschutzbeauftragter ist Dienstleister des Verbands. Die Bestellung erfolgt über einen Vertrag, es bestehen keine arbeitsrechtlichen Risiken.

Sie haben die Wahl!

Entweder Sie entscheiden sich für eine interne Lösung. Das ist oft schwierig, denn einer Ihrer Mitarbeiter muss aufwändig zum Experten weitergebildet werden. Oder Sie setzen auf externe Expertise.

FORUM DC – Gesellschaft für Datenschutz und Compliance mbH

Ihre Experten, wenn es um Datenschutz im Verband geht.

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