
Das neue Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie eröffnet den Verbänden verschiedene Handlungsoptionen im Zusammenhang mit der Durchführung von Mitgliederversammlungen im Jahre 2020.
(1.) in Form der Abhaltung einer virtuellen Mitgliederversammlung,
(2.) der schriftlichen Stimmabgabe durch das Mitglied ohne Teilnahme an der Mitgliederversammlung oder
(3.) der Beschlussfassung im reinen Umlaufverfahren ohne Mitgliederversammlung mit gesonderten Erfordernissen.
Details dazu haben wir Ihnen in dem Papier „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie in Kraft – Erste Erfahrungen und Handlungsoptionen für Vereine und Verbände“ zusammengestellt.
Ebenfalls verfügbar: Die Informationen zur Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf Vertragsverhältnisse und Leistungsbeziehungen