
Die COVID-19-Pandemie stellt uns alle vor neue Herausforderungen. Uns haben daher zahlreiche Fragen zu Vertragsverhältnissen und Leistungsbeziehungen in Zeiten von Corona/COVID-19 erreicht.
Durch das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht hat der Gesetzgeber umfangreiche Erleichterungen beschlossen. Diese betreffen auch die gerade für Verbände wichtigen Regeln zur Durchführung von Veranstaltungen. Wir haben für Sie die wichtigsten Grundsätze zusammengefasst.